Hauskauf Frankreich & Italien: Notar, Steuern, Erbrecht (CH)

Schweizer zahlen beim Bestandskauf in Frankreich rund 7–8 % frais de notaire (davon 5.80 % droits de mutation), in Italien rund 9–12 % bei seconda casa. Der notarielle Hauptvertrag — acte authentique bzw. rogito — ist in beiden Ländern Pflicht. Beide DBA weisen Immobilien dem Belegenheitsstaat zu; die Schweiz befreit mit Progressionsvorbehalt. Per ausdrücklicher Rechtswahl gemäss EuErbVO Art. 22 sichern Sie das Schweizer Erbrecht für die Auslandsimmobilie.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Frankreich und Italien?

Frankreich Bestand: rund 7–8 % — droits de mutation 5.80 %, émoluments 1.0–1.5 %, débours 0.1–0.3 %, contribution de sécurité immobilière 0.1 %. Neubau nur 2–3 %, dafür 20 % TVA auf den Bauwert. Italien seconda casa: rund 9–12 % effektiv — Notaio 1.5–2.5 %, Makler 3.66 % (3 % + 22 % IVA), imposta di registro 9 % vom valore catastale, der typischerweise 30–60 % unter dem Marktpreis liegt (effektiv ca. 3–5 % vom Kaufpreis).

Wann fällt in Italien die Plusvalenza beim Wiederverkauf an?

Nur in den ersten 5 Jahren nach dem Kauf. Innerhalb dieser Frist greift sie mit 26 % pauschaler Quellensteuer auf den Gewinn (vom Notaio einbehalten) oder wahlweise über die reguläre IRPEF. Nach Ablauf der 5-Jahres-Frist ist der Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei. Die prima-casa-Ausnahme greift für Schweizer Ferienhausbesitzer nicht, weil der Hauptwohnsitz in der Schweiz bleibt — das Objekt gilt immer als seconda casa.

Wie wirkt die französische Plus-Value Immobilière?

19 % Bundesanteil plus 17.2 % Sozialabgaben — wer in den ersten 5 Jahren verkauft, zahlt voll 36.2 % auf den Gewinn. Die Sätze schmelzen ab: der Bundesanteil mit 6 % pro Jahr ab Jahr 6, voll steuerfrei nach 22 Jahren; die Sozialabgaben erst nach 30 Jahren. Auf Gewinne über EUR 50'000 kommt eine Zusatzsteuer von 2–6 %. Die résidence-principale-Befreiung greift für Schweizer in der Regel nicht.

Müssen Schweizer in Frankreich IFI-Vermögenssteuer zahlen?

Ja, sobald das Netto-Immobilienvermögen in Frankreich EUR 1.3 Mio. überschreitet — für Nichtansässige nur auf französisch belegene Immobilien, nicht auf das Schweizer Vermögen. Achtung Schwellen-Effekt: belastet wird ab dem ersten Euro über EUR 800'000. Der progressive Tarif reicht von 0.5 % (800'001–1'300'000 €) über 0.7 %, 1.0 % und 1.25 % bis 1.5 % über 10 Mio. €. Hypotheken sind grundsätzlich abziehbar (mit Anti-Missbrauchsregeln).

Wie hoch ist die IMU für mein italienisches Ferienhaus?

Bemessungsbasis: rendita catastale × 1.05 × 160 (Wohngebäude Kategorie A). Der Standardsatz beträgt 0.86 %, von den Gemeinden zwischen 0.46 % und 1.06 % anpassbar; in Tourismushochburgen liegt der seconda-casa-Satz oft bei 0.96–1.06 %. Effektiv sind das typisch 0.2–0.5 % des Marktwerts pro Jahr, weil der Katasterwert deutlich darunter liegt. Halbjährliche Zahlung am 16. Juni und 16. Dezember.

Wie sichere ich das Schweizer Erbrecht für die Auslandsimmobilie?

Per ausdrücklicher Rechtswahl gemäss EuErbVO Art. 22 zugunsten des Schweizer Erbrechts im Testament oder Erbvertrag. Ohne sie droht im Streitfall die strengere réserve héréditaire (Nachkommen 1/2 bis 3/4) oder die italienischen legittimari. Erbschaftssteuerlich ist Italien klar günstiger: Freibetrag EUR 1 Mio. pro Ehegatte/Kind, danach 4 % flach — ein Haus zu EUR 500'000 erbt das Kind steuerfrei. Frankreich gewährt nur EUR 100'000 pro Kind, danach 5–45 % progressiv.