SIA 102 Honorarrechner: Architektenhonorar als Richtwert berechnen

Mit dem SIA 102 Honorarrechner von Grundheim schätzen Sie das Architektenhonorar für einen Neubau oder Umbau in der Schweiz in wenigen Minuten. Sie geben die aufwandbestimmenden Baukosten, die Baukategorie nach SIA 102 (Faktor n von 0.7 bis 1.3), die gewünschten Teilphasen 31 bis 53 und einen Stundensatz ein. Der Rechner zeigt das Honorar netto und mit 8.1 % Mehrwertsteuer, den Anteil an den Baukosten, die Aufteilung auf Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligung, Ausschreibung, Ausführungsplanung, Bauleitung und Abschluss sowie ein Richtwert-Band. Im Modus «Offerte prüfen» vergleichen Sie eine erhaltene Honorarofferte mit dem Richtwert. Wichtig: Seit der Ausgabe 2020 publiziert der SIA keine Honorarformel und keine Tarife mehr; alle Werte sind Richtwerte für die Verhandlung, kein Tarif.

Was regelt die SIA-Ordnung 102 beim Honorar?

Die SIA 102 ist die «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten». Sie beschreibt die Grundleistungen je Teilphase (31 Vorprojekt, 32 Bauprojekt, 33 Bewilligungsverfahren, 41 Ausschreibung, 51 Ausführungsplanung, 52 Ausführung, 53 Inbetriebnahme und Abschluss) und kennt drei Honorarmodelle: nach Zeitaufwand, nach aufwandbestimmenden Baukosten und als Pauschale. Die frühere Formel mit den Koeffizienten Z1 und Z2 (Art. 7) wurde nach einer Intervention der Wettbewerbskommission ab 2020 nicht mehr publiziert. Der Rechner nutzt sie nur im Expertenmodus mit den letzten publizierten Werten von 2015.

Wie berechnet der Rechner das Honorar?

Im Modus «Richtwert» wird ein Honorarsatz in Prozent der aufwandbestimmenden Baukosten hergeleitet: Er sinkt mit steigenden Baukosten (bei CHF 800'000 rund 15 %, bei CHF 5 Mio. rund 12 %) und wird mit dem Faktor n der Baukategorie, dem Umbaufaktor und dem Anteil der gewählten Teilphasen multipliziert. Im Modus «Zeitaufwand» rechnet der Rechner die Stunden nach der SIA-Logik (B × p/100 × n × q/100 × r × U mit p = Z1 + Z2/∛B) und multipliziert sie mit Ihrem Stundensatz. Im Modus «Offerte prüfen» setzt er eine erhaltene Offerte ins Verhältnis zum Richtwert: unter 80 % tief, 80 bis 120 % im Band, bis 140 % hoch, darüber deutlich darüber.

Welche Baukategorie gilt für ein Einfamilienhaus?

Die SIA 102 (Ausgabe 2014, Art. 7.6) unterscheidet sieben Baukategorien mit Faktor n von 0.7 (sehr einfache Anforderungen) bis 1.3 (höchste Anforderungen); Kategorie IV mit n = 1.0 ist die Referenz. Die Zuordnungsliste in Art. 7.6.5 wird seit der Kalkulationshilfe 2018 nicht mehr publiziert; sie führte Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Ferienhäuser in drei Stufen (durchschnittlich, mit individuellen Anforderungen, mit höchsten Anforderungen). In der Praxis wird für ein Einfamilienhaus meist mit n = 1.0 bis 1.2 gerechnet. Jede Stufe verändert das Honorar um rund 10 %, der Faktor ist daher der wichtigste Verhandlungspunkt.

Welche Stundensätze sind üblich?

Die KBOB-Empfehlung 2026 nennt keine Frankenbeträge mehr, sondern nur die Qualifikationskategorien A bis G. Als Orientierung dienen die Höchstansätze, die einzelne Kantone für freihändige Vergaben publizieren: Zug und Schwyz (Stand 2024) liegen zwischen CHF 104 (Kategorie G, Hilfspersonal) und CHF 251 (Kategorie A, Projektleitung Grossprojekte) pro Stunde, exklusive Mehrwertsteuer. Private Offerten für Einfamilienhäuser bewegen sich meist zwischen CHF 120 und CHF 180 pro Stunde im Mischsatz.