Mindestens CHF 20'000 müssen Sie pro WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse beziehen (oder das gesamte Guthaben, wenn es darunter liegt) – bis 3 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung, frühestens alle 5 Jahre. Zwei Wege führen zum Eigenheim: der Vorbezug (Auszahlung, zählt als weiches Eigenkapital, max. 10 %) oder die Verpfändung (Guthaben bleibt in der PK, ermöglicht eine Hypothek bis ca. 90 %). Der Vorbezug kürzt die Altersrente dauerhaft und löst Kapitalbezugssteuer aus; die Verpfändung erhält den vollen Vorsorgeschutz, verlangt aber höhere Tragbarkeit. Basis: BVG Art. 30c und BVV 2.
Der Mindestbezug beträgt CHF 20'000 (oder das gesamte Guthaben, falls darunter). Bis Alter 50 ist das gesamte PK-Guthaben beziehbar (Obligatorium plus Überobligatorium); ab 50 gilt der höhere Wert von Guthaben mit 50 oder 50 % des aktuellen Guthabens. Möglich nur für selbstbewohntes Wohneigentum (Kauf, Bau, Renovation, Amortisation), erneut alle 5 Jahre und längstens bis 3 Jahre vor der Pensionierung.
Im Modell (Sparkapital CHF 200'000, Vorbezug CHF 100'000, 25 Jahre, Umwandlungssatz 5.30 %) entsteht konservativ bei 1.25 % BVG-Mindestzins 2026 lebenslang rund CHF 603/Monat weniger Rente; bei optimistischen 2.50 % Verzinsung sind es CHF 819/Monat. Mit dem gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6.80 % läge die Lücke bei CHF 773 bzw. CHF 1'051/Monat.
Die Verpfändung ist finanziell fast immer vorteilhafter, sofern die Tragbarkeit gegeben ist. Beispielrechnung über 30 Jahre (CHF 100'000): Vorbezug netto –CHF 36'500 (Kapitalbezugssteuer –CHF 8'000, entgangener PK-Zins –CHF 81'000, gesparte Hypozinsen +CHF 52'500); Verpfändung netto +CHF 28'500. Annahmen: PK-Zins 2 %, Hypozins 1.75 %, Grenzsteuersatz 30 %. Der Vorbezug lohnt primär, wenn sonst die 20-%-Eigenkapital-Schwelle nicht erreicht wird.
Der Vorbezug wird als Kapitalleistung separat zum reduzierten Satz besteuert – rund 5–10 % je nach Kanton, Betrag und Zivilstand. Richtwerte 2026 (alleinstehend) bei CHF 100'000: Zürich CHF 6'200, Bern CHF 7'000, Aargau CHF 5'800, Luzern CHF 5'000, Zug CHF 4'200, Schwyz CHF 3'800. Die Verpfändung löst keine Kapitalbezugssteuer aus, da das Kapital in der PK bleibt.
Freiwillige Rückzahlungen sind jederzeit ab CHF 20'000 möglich. Die damals bezahlte Kapitalbezugssteuer wird anteilig rückerstattet – aber nur innerhalb von 3 Jahren nach der Rückzahlung und im gleichen Kanton. Die Rückzahlung selbst ist nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Sie wirkt damit doppelt: Sie schliesst die Renten-Lücke und holt einmalig die Steuer zurück.
3a-Guthaben zählt – anders als der PK-Vorbezug – als hartes Eigenkapital und kann pro Konto vollständig bezogen werden (alle 5 Jahre, Kapitalbezugssteuer fällig). Maximalbeitrag 2026 mit Pensionskasse: CHF 7'056 pro Jahr. Empfehlung: zuerst die 3. Säule einsetzen, dann die Verpfändung, und den Vorbezug nur, wenn die 20-%-Schwelle sonst nicht erreichbar ist. Strategie: 4–5 separate 3a-Konten gestaffelt beziehen senkt die progressive Steuer.