Der Baumeister arbeitet an dem, was das Haus trägt. Mauerwerk, Beton, Fundamente, Decken und Durchbrüche in tragenden Wänden gehören in seinen Bereich. Bei Sanierungen ist er meist das erste ausführende Gewerk nach dem Rückbau und legt damit die Geometrie fest, auf die alle nachfolgenden Gewerke aufbauen.
Baumeisterarbeiten umfassen Mauerwerk, Betonarbeiten, Fundamente, Decken, Treppen sowie Durchbrüche und Unterfangungen. Bei Umbauten kommen Aussparungen für Leitungen, das Erstellen neuer Öffnungen und das Schliessen alter dazu. Der Baumeister stellt auch die Baustelleneinrichtung und übernimmt oft die Koordination der Aushub- und Entwässerungsarbeiten.
Der häufigste Umbauwunsch ist der offene Wohnbereich, also ein Durchbruch in einer tragenden Wand. Ob und wie das geht, entscheidet nicht der Baumeister allein, sondern ein Bauingenieur. Er bestimmt Sturz, Auflager und ob während der Arbeit abgestützt werden muss. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert Risse in den Obergeschossen oder Schlimmeres.
Verlangen Sie Mengen und Einheitspreise statt einer Pauschale, insbesondere für Kubatur Beton, Quadratmeter Mauerwerk und laufende Meter Sturz. Prüfen Sie, ob Gerüst, Abstützungen, Bohrkerne, Aussparungen und die Entsorgung des Ausbruchmaterials enthalten sind. Bei Altbauten gehört eine Position für Unvorhergesehenes dazu; ohne sie werden Überraschungen zu Nachträgen.
Eingriffe in die Tragstruktur, Anbauten und Aufstockungen sind bewilligungspflichtig, die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Bei Arbeiten nahe der Grundstücksgrenze oder an gemeinsamen Wänden gehören die Nachbarn frühzeitig informiert. Ein Beweissicherungsprotokoll vor Baubeginn schützt beide Seiten, wenn später Risse auftauchen.
Nach dem Baumeister folgen üblicherweise die Rohinstallationen von Elektro, Sanitär und Heizung, danach schliesst der Gipser die Wände. Planen Sie Aussparungen und Schlitze gemeinsam mit den Haustechnikern, bevor betoniert oder gemauert wird. Nachträgliches Aufstemmen ist teuer und schwächt das Bauteil.
Je älter das Gebäude, desto weniger sagen die Pläne über das aus, was wirklich verbaut ist. Häufig finden sich Mauerwerk aus wechselnden Epochen, nachträglich eingezogene Träger ohne Nachweis, Hohlräume oder Fundamente, die weniger tief reichen als angenommen. Rechnen Sie damit, statt sich davon überraschen zu lassen: Eine vereinbarte Reserve und ein klar geregeltes Vorgehen für Nachträge, inklusive schriftlicher Freigabe vor Ausführung, machen solche Funde kalkulierbar. Ohne diese Regelung entstehen genau hier die Kostenüberschreitungen, von denen bei Umbauten alle berichten.