Elementarschaden-Versicherung Schweiz: Sturm, Hagel, Hochwasser

Ein Sturmschaden gilt in der Schweiz erst ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 75 km/h als Elementarschaden — alles darunter ist Garantiefall des Herstellers oder Eigenschaden. Die Deckung ist an die Feuerversicherung gekoppelt, folgt seit 1993 schweizweit einheitlichen Definitionen (AVO, SR 961.011) und umfasst sieben Naturgefahren: Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch. Im freien Markt beträgt die einheitliche FINMA-Prämie 0.46 ‰ des Versicherungswerts — bei CHF 1'000'000 also ca. CHF 460/Jahr. Erdbeben, steigendes Grundwasser und Kanalisations-Rückstau sind ausgeschlossen.

Ab wann gilt ein Sturmschaden als Elementarschaden?

Ein Sturmschaden ist erst gedeckt, wenn der Wind in der Umgebung der versicherten Sache mindestens 75 km/h erreicht UND Schäden wie entwurzelte Bäume oder abgedeckte Dächer dokumentiert sind. Die Versicherer prüfen die Schwelle anhand der nächstgelegenen MeteoSchweiz-Station. Schwächere Winde gelten als gewöhnliche Witterung; Schäden daran fallen unter Unterhalt, Garantie oder Allgefahren-Policen. Dieselbe 75-km/h-Regel gilt schweizweit — in KGV- wie in GUSTAVO-Kantonen, da Anhang 1 AVO für alle Träger verbindlich ist.

KGV oder GUSTAVO: Wer deckt was in welchem Kanton?

In 19 von 26 Kantonen versichert ein staatlicher Monopolanbieter (kantonale Gebäudeversicherung, KGV) alle Gebäude obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden — darunter AG, BE, ZH und GR. In den sieben GUSTAVO-Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden gibt es keinen kantonalen Monopolversicherer; man schliesst die Police bei einem privaten Versicherer ab. In vier davon (GE, TI, AI, VS) ist die Versicherung sogar freiwillig — Hypothekarbanken verlangen sie aber praktisch immer als Auflage.

Wie hoch ist die Prämie und was zahlt der Pool maximal?

Die einheitliche FINMA-Prämie beträgt 0.46 ‰ des Versicherungswerts für Wohngebäude im freien Markt — bei CHF 1'000'000 sind das ca. CHF 460/Jahr; in KGV-Kantonen weicht sie leicht ab. Im privaten Elementarschadenpool, der seit 1953 besteht, behält jedes Mitglied 15 % der Prämien und zahlt 85 % ein. Die Höchstleistung liegt bei CHF 25 Mio. pro Versicherungsnehmer und Ereignis sowie CHF 1 Mrd. für Gebäude plus CHF 1 Mrd. für Fahrhabe — total CHF 2 Mrd. pro Ereignis für alle Versicherungsnehmer zusammen.

Was ist NICHT gedeckt?

Ausgeschlossen sind unter anderem Sturm unter 75 km/h, Hitze und Dürre, Setzungs-/Bodensenkungsschäden, steigendes Grundwasser ohne Hochwasser, Vulkanausbrüche und Erdbeben. Besonders häufiger Irrtum: Wasser im Keller ist kein Elementarschaden, wenn es von steigendem Grundwasser, defekter Drainage oder Kanalisations-Rückstau stammt — gedeckt ist nur über die Ufer getretenes Oberflächenwasser oder an der Geländeoberfläche gestautes Niederschlagswasser. Für die übrigen Wasserfälle braucht es eine separate Gebäudewasser-Versicherung.

Wie wirkt der Selbstbehalt bei einem Sturmschaden von CHF 50'000?

Für Privatpersonen gilt ein Selbstbehalt von 10 % der Schadensumme, mindestens CHF 500 pro Ereignis. Bei einem Sturmschaden am Dach von CHF 50'000 tragen Sie also CHF 5'000 selbst (10 %), die Versicherungsleistung beträgt CHF 45'000. Für Gewerbe und Industrie gilt 10 % mit Mindestbetrag CHF 2'500, für Landwirtschaft CHF 1'000. In KGV-Kantonen sind teils fixe Beträge möglich — die GVZ Zürich etwa wendet für Privatpersonen CHF 200 pro Ereignis an.

Sind Erdbebenschäden enthalten?

Nein — Erdbeben sind explizit aus der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen. Es gibt einen separaten, fakultativen Pool für Erdbebendeckung mit einer Kapazität von CHF 2 Mrd. pro Ereignis. Eine eigene Erdbebenpolice kostet je nach Lage CHF 300–1'400/Jahr und ist besonders im Wallis, in Basel und in Graubünden empfohlen. Die Versicherungslücke liegt schweizweit bei rund 85 % aller Gebäude.