Eine Bauwesenversicherung kostet im Hochbau als Faustregel rund 2 ‰ der Bausumme – bei einem 800'000-CHF-Projekt also etwa CHF 1'600, einmalig für die gesamte Bauzeit. Sie ist eine Allrisk-Sachversicherung auf das eigene, im Bau befindliche Bauwerk und deckt plötzliche, unvorhergesehene Sachschäden vom Spatenstich bis zur Abnahme. Die private Police ist nicht gesetzlich vorgeschrieben; die kantonale Bauzeitversicherung ist in den 19 Monopolkantonen ab einer bestimmten Bausumme – in Bern ab CHF 25'000 – obligatorisch.
Faustregel: ca. 2 ‰ der Bausumme im Hochbau, 3–7 ‰ im Tiefbau wegen höherem Risiko. Für ein 800'000-CHF-Projekt ergeben 2 ‰ rund CHF 1'600. Branchenüblich liegt die Einmal-Prämie für ein typisches Einfamilienhaus-Projekt (800'000 bis 1.2 Mio. CHF Bausumme) bei CHF 600 bis 2'500 – einmalig für die gesamte Bauzeit, nicht jährlich. Die Bauherrenhaftpflicht kostet separat CHF 150–350 pro Jahr.
Als Allrisk-Police sind plötzliche, unvorhergesehene Sachschäden am Bauwerk gedeckt: Bauunfälle (Einsturz, Absturz), Witterung (Sturm, Hagel, Schneedruck), Feuer, Vandalismus, Diebstahl fest verbauter Teile sowie Wasserschäden bei Bauarbeiten. Diebstahl lose gelagerter Materialien ist optionale Zusatzdeckung. Nicht gedeckt sind Schäden an Nachbargebäude oder Drittsachen sowie Personenschäden Dritter – diese fallen unter die Bauherrenhaftpflicht.
Drei Produkte, drei Vermögenswerte: Die Bauwesenversicherung (Sachversicherung, Allrisk) schützt das eigene Bauwerk während des Baus, ab Spatenstich/Aushub bis zur Abnahme plus 12–24 Monate Nachdeckung. Die Bauherrenhaftpflicht (CHF 150–350/Jahr) deckt Ansprüche Dritter. Die Gebäudeversicherung schützt das fertige Gebäude nach Abnahme – in 19 Kantonen besteht kantonale Pflicht. Ein Kran-Schaden am Nachbar-Carport gehört zur Haftpflicht, der Beton-Einsturz auf der Baustelle zur Bauwesenpolice.
Die Bauzeitversicherung ist eine Sonderform der Gebäudeversicherung, die nur während der Bauphase greift und ausschliesslich Feuer und Elementar (Sturm, Hagel, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche) deckt. In Bern (GVB) ist sie ab CHF 25'000 Bausumme obligatorisch, mit zwei Drittel der Grundprämie. Zürich (GVZ) verlangt sie bei Anmeldung des Bauvorhabens, St. Gallen (GVSG) bei jedem Neu- und Umbau. Vandalismus, Diebstahl und Bauunfälle deckt sie nicht.
Die Versicherungssumme orientiert sich an den effektiven Baukosten inklusive Eigenleistung plus 10 % Reserve – zu tief versichert droht proportionale Kürzung durch die Unterversicherungs-Klausel. Der Selbstbehalt für Sachschäden liegt typischerweise zwischen CHF 500 und 10'000. Ein höherer Selbstbehalt, etwa CHF 5'000 statt CHF 1'000, senkt die Prämie spürbar, oft um 20–30 %. Räumungs- und Entsorgungskosten sind üblich bis 10 % der Bausumme mitversichert.
Die Deckung endet mit Abnahme oder Schlüsselübergabe. Schäden, deren Ursache in der Bauzeit liegt, die aber erst danach auffallen, sind über die Nachdeckungs-Klausel meist noch 12 bis 24 Monate mitversichert – diese Klausel explizit verlangen (24 Monate). Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer kürzen (Art. 14 Abs. 2 VVG), moderne Bauwesenpolicen verzichten jedoch häufig ausdrücklich darauf. Vorsatz bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.